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Rechtliches:

Wir besitzen die Anerkennung nach (AnFöVO) NRW zur Unterstützung im Alltag


  • Die Anerkennung nach AnFöVO NRW zur Unterstützung im Alltag ist eine offizielle Genehmigung, die es einem Unternehmen ermöglicht, Dienstleistungen im Bereich der Unterstützung im Alltag anzubieten.


  • Mit dieser Anerkennung können wir als Dienstleister offiziell und rechtmäßig die entsprechenden Leistungen für Pflegebedürftige erbringen und die erbrachten Dienstleistungen anschließend mit der Pflegekasse abrechnen.
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