zuzüglich einer Fahrtkostenpauschale von4,00Euro/Einsatz.
*Die Preise gelten für die unten angegebenen Geschäftszeiten*
Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 16 UStG
Wir bieten unsere Leistungen an 7 Tagen in der Woche in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr, und nach Bedarf an. Die Leistungen sind stundenweise buchbar und werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Je nach Wunsch einmalig oder regelmäßig.
Bitte beachten Sie, dass alle Termine spätestens 24 Stunden
im Voraus abgesagt werden müssen. Andernfalls können Ihnen die vollen Kosten in Rechnung gestellt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Im Hinblick auf die Tourenplanung und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, werden die ersten 30 Minuten immer *voll* berechnet.
Abweichende Einsatzzeiten werden gesondert berechnet und sind ausschließlich für die Privatzahler bestimmt.
Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen?
Wir sind stets für Sie da!
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.
Wir besitzen die Anerkennung nach (AnFöVO) NRW zur Unterstützung im Alltag
Die Anerkennung nach AnFöVO NRW zur Unterstützung im Alltag ist eine offizielle Genehmigung, die es einem Unternehmen ermöglicht, Dienstleistungen im Bereich der Unterstützung im Alltag anzubieten.
Mit dieser Anerkennung können wir als Dienstleister offiziell und rechtmäßig die entsprechenden Leistungen für Pflegebedürftige erbringen und die erbrachten Dienstleistungen anschließend mit der Pflegekasse abrechnen.